Eine weitere Spezialisierung unserer Kanzlei liegt im Medizinrecht, für das
wir eigens einen eigenen Fachbereich eingerichtet haben. Wir beraten und
vertreten Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser gleichsam in allen recht-
lichen Belangen, wie Apotheker, Heilpraktiker und Veterinäre. Von der
Praxisgründung bis zur Praxisabgabe, von der Arzthaftung über das Arbeitsrecht
bis hin zum Werberecht für Mediziner, bieten wir eine umfassende Beratung für
Heilberufler an, die sowohl den einzelnen Mediziner, wie auch das gesamte
Unternehmen, in der Bewältigung aller sie betreffenden Rechtsfragen des
Medizin- und Gesundheitsrechts unterstützt.