Lorem ipsum dolor sit amet consecteteur In Zeiten wirtschaftlicher Krisen ist es auch für Unternehmen immer wichtiger, ihre Außenstände kostengünstig zu realisieren. Aufgrund eines intelligenten EDV-Systems, besonders geschulten Mitarbeitern und langjähriger Erfahrung im Forderungsmanagement sind wir in der Lage, auch größte Auftragsvolumen unverzüglich abzuarbeiten und Ihre Forderungen einzuziehen. Die Vorgehensweise in sämtlichen relevanten Arbeitsabläufen wird zuvor zwischen uns festgelegt, um so eine schnelle und für beide Seiten unkomplizierte Vorgehensweise zu gewährleisten. Unsere Arbeitsabläufe sind klar strukturiert. Die einzelnen zu ergreifenden Maßnahmen innerhalb des Forderungseinzugs haben wir in verschiedene Phasen unterteilt. Je nachdem, welche Gebührenvereinbarung wir mit Ihnen treffen, berechnen wir entweder für jede Phase einzeln eine Pauschalgebühr oder aber für sämtliche Phasen zusammen. Die Pauschalgebühren werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens individuell mit Ihnen vereinbart (siehe hierzu Kosten). Diese Pauschalgebühren haben Sie selbstverständlich nur dann zu tragen, wenn der Schuldner in letzter Konsequenz nicht zahlen kann oder Sie die Akte vor Realisierung der Forderung zurückziehen. Der Vorteil dieser Methode liegt auf der Hand. Im Nichterfolgsfall zahlen Sie nicht mehr als notwendig und dies nur für die getroffenen Maßnahmen zuzüglich etwaiger Barauslagen. Im Erfolgsfall haben Sie überhaupt keine Kosten zu tragen. Effektives Forderungsmanagement Effektives Forderungsmanagement Effektives Forderungsmanagement Copyright © 2009 Brinkmann Rechtsanwälte Startseite     I     Die Kanzlei     I     Forderungsmanagement     I     Kontakt     I     Impressum     Brinkmann Rechtsanwälte Spezialisten für Forderungsmanagement Brinkmann Rechtsanwälte
Unsere Arbeitsabläufe sind klar strukturiert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abstellbar. Nachfolgendes Schaubild stellt die einzelnen Phasen des Forderungseinzugs dar. Ablauf Forderungsmanagement - Konzept Fallübergabe: - per Datenträger - per Schnittstelle (auch SAP) - per EMail - per Brief / Fax - manuell Außergerichtlicher Forderungseinzug - anwaltliche Mahnschreiben - telefonische Schuldneransprache - Schuldnerhotline - Vergleiche - Ratenzahlungsvereinbarungen - Bonitätsprüfung des Schuldners - Adressermittlung - Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle Gerichtliches Mahnverfahren - Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid Klageverfahren - Prozessvertretung 1. Instanz - Prozessvertretung 2. Instanz - Widerklagen Zwangsvollstreckung - Androhung der Zwangsvollstreckung - Mobiliarvollstreckung - Immobiliarvollstreckung - Forderungspfändung Titellangzeitüberwachung - über unseren Kooperationspartner   Universal Inkasso AG - ständige Bonitätsüberwachung - ständige Adressüberwachung - telefonische Schuldneransprache - Schuldnerhotline - Vergleiche - Ratenzahlungsvereinbarungen - Forderungsanmeldung zur   Insolvenztabelle Reportings und Abrechnungen können individuell, auf Ihre Bedürfnisse abgestellt, angefertigt werden. Egal ob Sachstandsberichte oder Statistiken, Sie bestimmen, wann und in welcher Form Sie diese erhalten. Eingehende Gelder werden selbstverständlich umgehend abgerechnet und ausgezahlt. Reporting Wir erheben an uns den Anspruch erfolgreich zu arbeiten und möglichst viele Forderungen für unsere Mandanten zu realisieren. Für Sie als Mandanten bedeutet dies, dass sie keine Kosten zu tragen haben, wird die Forderung beim Schuldner realisiert. Dieser hat unser Honorar als Verzugsschaden zu ersetzen. Sollte die Forderung nicht realisiert werden können, so sollen Sie durch unsere Beauftragung nicht höhere Kosten tragen müssen, als das Gesetz dies vorgibt. Was bedeutet dies? Das anwaltliche Honorar wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und darf nicht unterschritten werden. Es erlaubt Rechtsanwälten jedoch, im außergerichtlichen Forderungseinzug, im Mahn- und im Vollstreckungsverfahren anstelle der Gesamtzahlung der angefallenen gesetzlichen Gebühren wegen eines Teils des Honorars Ihren Erstattungsanspruch gegen den Schuldner im Rahmen der Abtretung an Erfüllung statt anzunehmen und nur eine dem Fall angemessene Pauschale von Ihnen zu verlangen. Diese Pauschale vereinbaren wir mit Ihnen individuell in einer Mandatsvereinbarung, so dass wir im Falle der Uneinbringlichkeit nur diese für Sie günstige Pauschale nebst den von uns im Laufe des Verfahrens getätigten Barauslagen in Rechnung stellen. Sie erhalten hierdurch die Möglichkeit schon im Vorfeld eine Kostenbetrachtung für Ihr Unternehmen vorzunehmen. Böse Überraschungen bleiben Ihnen erspart. Kosten