Unsere Arbeitsabläufe sind klar strukturiert und individuell auf Ihre Bedürfnisse abstellbar. Nachfolgendes Schaubild stellt die einzelnen Phasen des Forderungseinzugs dar. AblaufForderungsmanagement - KonzeptFallübergabe:- per Datenträger- per Schnittstelle (auch SAP)- per EMail- per Brief / Fax- manuellAußergerichtlicher Forderungseinzug- anwaltliche Mahnschreiben- telefonische Schuldneransprache- Schuldnerhotline- Vergleiche- Ratenzahlungsvereinbarungen- Bonitätsprüfung des Schuldners- Adressermittlung- Forderungsanmeldung zur InsolvenztabelleGerichtliches Mahnverfahren- Mahnbescheid- VollstreckungsbescheidKlageverfahren- Prozessvertretung 1. Instanz- Prozessvertretung 2. Instanz- WiderklagenZwangsvollstreckung- Androhung der Zwangsvollstreckung- Mobiliarvollstreckung- Immobiliarvollstreckung- ForderungspfändungTitellangzeitüberwachung- über unseren Kooperationspartner Universal Inkasso AG- ständige Bonitätsüberwachung- ständige Adressüberwachung- telefonische Schuldneransprache- Schuldnerhotline- Vergleiche- Ratenzahlungsvereinbarungen- Forderungsanmeldung zur InsolvenztabelleReportings und Abrechnungen können individuell, auf Ihre Bedürfnisse abgestellt, angefertigt werden. Egal ob Sachstandsberichte oder Statistiken, Sie bestimmen, wann und in welcher Form Sie diese erhalten. Eingehende Gelder werden selbstverständlich umgehend abgerechnet und ausgezahlt.ReportingWir erheben an uns den Anspruch erfolgreich zu arbeiten und möglichst viele Forderungen für unsere Mandanten zu realisieren. Für Sie als Mandanten bedeutet dies, dass sie keine Kosten zu tragen haben, wird die Forderung beim Schuldner realisiert. Dieser hat unser Honorar als Verzugsschaden zu ersetzen. Sollte die Forderung nicht realisiert werden können, so sollen Sie durch unsere Beauftragung nicht höhere Kosten tragen müssen, als das Gesetz dies vorgibt. Was bedeutet dies?Das anwaltliche Honorar wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und darf nicht unterschritten werden. Es erlaubt Rechtsanwälten jedoch, im außergerichtlichen Forderungseinzug, im Mahn- und im Vollstreckungsverfahren anstelle der Gesamtzahlung der angefallenen gesetzlichen Gebühren wegen eines Teils des Honorars Ihren Erstattungsanspruch gegen den Schuldner im Rahmen der Abtretung an Erfüllung statt anzunehmen und nur eine dem Fall angemessene Pauschale von Ihnen zu verlangen.Diese Pauschale vereinbaren wir mit Ihnen individuell in einer Mandatsvereinbarung, so dass wir im Falle der Uneinbringlichkeit nur diese für Sie günstige Pauschale nebst den von uns im Laufe des Verfahrens getätigten Barauslagen in Rechnung stellen. Sie erhalten hierdurch die Möglichkeit schon im Vorfeld eine Kostenbetrachtung für Ihr Unternehmen vorzunehmen. Böse Überraschungen bleiben Ihnen erspart.Kosten