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Maklerrecht

Am vergangenen Freitag passierte das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ – hier finden Sie unseren ausführlichen Beitrag – nun auch die letzte Hürde der Gesetzgebung.

Das Gesetz tritt 6 Monate nach Veröffentlichung – also vrs. Ende Dezember 2020 – in Kraft.

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