Studentische Aushilfskräfte (m/ w/ d) für die Zwangsvollstreckung

Die Kanzlei Brinkmann sucht ab sofort studentische Aushilfskräfte (m/ w/ d) für folgende Tätigkeiten

Aufgabenschwerpunkt Zwangsvollstreckung:

  • Prüfung und Auswertung eingehender Vollstreckungsbescheide
  • Aufforderung nach Titulierung
  • Androhung der Zwangsvollstreckung
  • Beantragung der Zwangsvollstreckung

Anforderungsprofil:

  • Freundliche, aufgeschlossene Wesensart und Freude an der Arbeit im Team
  • Zuverlässigkeit
  • Selbstständige Arbeitsweise, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Schnelle Auffassungsgabe
  • Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Zeitraum der Beschäftigung: nach Vereinbarung
Art der Beschäftigung: Std. Aushilfskraft ca. 15-20 Std. pro Woche
Vergütung: 12,00 €/Std.

Interessenten senden aussagefähige Bewerbungsunterlagen bitte an:

Brinkmann Rechtsanwälte
Personalabteilung
E-Mail: bewerbung@brinkmann-ra.eu
www.brinkmann-ra.de

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