Studentische Aushilfskräfte (m/ w/ d) für die Zwangsvollstreckung
Die Kanzlei Brinkmann sucht ab sofort studentische Aushilfskräfte (m/ w/ d) für folgende Tätigkeiten
Aufgabenschwerpunkt Zwangsvollstreckung:
- Prüfung und Auswertung eingehender Vollstreckungsbescheide
- Aufforderung nach Titulierung
- Androhung der Zwangsvollstreckung
- Beantragung der Zwangsvollstreckung
Anforderungsprofil:
- Freundliche, aufgeschlossene Wesensart und Freude an der Arbeit im Team
- Zuverlässigkeit
- Selbstständige Arbeitsweise, Flexibilität und Belastbarkeit
- Schnelle Auffassungsgabe
- Sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Zeitraum der Beschäftigung: nach Vereinbarung
Art der Beschäftigung: Std. Aushilfskraft ca. 15-20 Std. pro Woche
Vergütung: 12,00 €/Std.
Interessenten senden aussagefähige Bewerbungsunterlagen bitte an:
Brinkmann Rechtsanwälte
Personalabteilung
E-Mail: bewerbung@brinkmann-ra.eu
www.brinkmann-ra.de
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