Versicherungswirtschaft

Jede Versicherungsart hat ihre Besonderheiten. Profitieren Sie von unserem Fachwissen.

Unzähligen Versicherungsarten sind ebenso viele Besonderheiten gemein, die es zu kennen gilt. Ob der Einzug säumiger Versicherungsprämien oder die Geltendmachung von Regressansprüchen und Debetsalden. Mit einem Erfahrungsschatz von mehr als 30 Jahren in dieser Branche verfügen wir über ein Fachwissen, das uns zu einem Marktführer gemacht hat.

Unsere IT im Fachbereich Versicherungsrecht ist exakt auf die Bedürfnisse der Versicherungswirtschaft abgestimmt. Es ist uns möglich, anhand bilateraler Anbindungen direkt auf das System unserer Mandanten zuzugreifen und auf diese Art einen Datentransfer in Echtzeit zu gewährleisten. Ferner können wir alle im Wirtschaftsverkehr gebräuchlichen Datenformate in unsere Systemschnittstellen übernehmen.

Unsere Systeme und Verfahrensabläufe werden durch die Revisionen der von uns vertretenen Versicherungsunternehmen regelmäßig überprüft. Die Einhaltung daten- und sicherheitsrechtlicher Vorschriften ist selbstverständlich gewährleistet.

Im Rahmen dieser Überprüfungen hebt man stets unsere problemlos funktionierende technische Anbindung sowie die in sich geschlossenen Datenkreise, die ein hohes Maß an Transparenz und Überprüfbarkeit gewährleisten, positiv hervor.

Unsere Arbeitsunterlagen und -Ergebnisse stellen wir unseren Auftraggebern wunschgemäß auch zur Beantwortung von Anfragen der BaFin sowie im Rahmen einer Unternehmensprüfung durch die Aufsichtsbehörde zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner
Jürgen Aust
Kanzleimanager

+49(0)221.973001-100

Mandanteninformation Verjährung 2024

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Ihre Brinkmann Rechtsanwälte