Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherten auf der einen und den Versicherungsunternehmen auf der anderen Seite. Neben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsrechts, der Sozialversicherung und den allgemeinen Zivilrechtsnormen sind das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) die wichtigsten Rechtsquellen.

Seit Mitte der 1980er Jahre vertreten wir die rechtlichen Interessen zahlreicher namhafter Versicherungsunternehmen, außergerichtlich und gerichtlich. Durch eine kontinuierliche Beobachtung und Mitwirkung an der Rechtsfortbildung in allen versicherungsrechtlichen Bereichen fördern wir aktiv die weitsichtige Interessenvertretung unserer Mandanten, insbesondere im Hinblick auf deren geschäftspolitische Interessen.

Betreute Versicherungszweige:

  • Kompositversicherungen
  • Krankenversicherungen
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherungen

Kooperierende Rechtsschutzversicherungen:

Advo Arag Allianz

Dienstleistungen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
  • Rechtsberatung Ihrer Versicherungsnehmer (Assistance-Leistungen)
  • Forderungsmanagement
  • Ermittlung und Durchsetzung von Regressansprüchen und Debetsalden
  • Vertriebsrecht
Ihr Ansprechpartner
Andreas Lorenz
Salary Partner
Rechtsanwalt

+49(0)221.973001-100

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der 5. Jahreszeit sind wir an folgenden Tagen nur eingeschränkt für Sie erreichbar:

Donnerstag, 12.02.2026: ab 16:30 Uhr 

Montag, 16.02.2026: ganztägig

Telefonisch sind wir grundsätzlich erreichbar. Für wichtige Anliegen bitten wir Sie jedoch, uns diese bevorzugt per E-Mail zu übermitteln:

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Ihre Brinkmann Rechtsanwälte