Hinweis zur Verjährungsfrist bestehender Forderungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden,

mit großen Schritten nähern wir uns dem Jahreswechsel. Sicherlich wird es auch bei Ihnen noch einmal stressig. Durch den anstehenden Jahresabschluss oder noch abzuschließende Aufgaben und Projekte kann es schnell unübersichtlich werden. Aus diesem Grund möchten wir Sie an die Verjährungsfrist für offene Forderungen erinnern.

Was bedeutet das für Sie?

Beauftragen Sie uns, bevor Ihre Forderungen aus dem Jahr 2015 nicht mehr duchsetzbar sind.

Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstandes kommt es aktuell leider zu längeren Wartezeiten bei unseren Telefonhotlines.

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über unsere Kontaktformulare unter:

https://service.brinkmann-ra.de/kontaktformulare oder schreiben uns eine Nachricht an info@brinkmann-ra.de. 

Bitte denken Sie hierbei unbedingt an die Angabe unseres Aktenzeichens!

Sie möchten für eine offene Forderung gerne eine Ratenzahlung vereinbaren? Bitte nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular unter: https://service.brinkmann-ra.de/kontaktformulare/

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Brinkmann Rechtsanwälte